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Heizungsförderung 2026 (KfW 458): Bedingungen, Fördersätze und Ablauf seit 21. Juli 2026

Kurz gesagt: Wer 2026 eine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt von der KfW (Programm 458) einen Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbst genutztes Wohneigentum, dazu ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 10 bis 40 Prozent. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent möglich, für die niedrigste Einkommensgruppe bis 80 Prozent, gerechnet auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen.

Stand: Oktober 2026. Quelle der Zahlen ist die Programmseite der KfW zur Heizungsförderung für Privatpersonen (458) mit den Bedingungen ab 21. Juli 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig, prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Fassung auf kfw.de.

Wer und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften für das Gemeinschaftseigentum. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige). Gefördert wird der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, typischerweise einer Wärmepumpe, Biomasseheizung, solarthermischen Anlage oder eines Anschlusses an ein Wärmenetz, jeweils mit den technischen Mindestanforderungen der KfW. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Gerät auch Einbau, Inbetriebnahme, notwendige Umfeldmaßnahmen wie neue Heizkörper oder der hydraulische Abgleich, sowie Demontage und Entsorgung der alten Anlage.

Nicht gefördert wird der Tausch einer alten Gasheizung gegen eine neue Gasheizung. Auch die Reparatur einer bestehenden Heizung mit Ersatzteilen fällt nicht unter KfW 458. Für Reparaturkosten gibt es andere Wege, etwa die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; mehr dazu im Beitrag Steuerbonus für die Heizung.

Die Fördersätze seit 21. Juli 2026

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus16 %selbst genutzte Wohneinheit; ersetzt wird eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus10 bis 40 %selbst genutzte Wohneinheit; gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (siehe unten)
Obergrenze70 % (bis 80 %)80 % nur für die niedrigste Einkommensgruppe

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt: Ab dem 1. Februar 2027 verringert er sich zu jedem 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Nach dieser Regel wären das 12 Prozent ab Februar 2027, 8 Prozent ab August 2027, 4 Prozent ab Februar 2028; für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es keinen Bonus mehr. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Zeitpunkt des Antrags also nicht unnötig aufschieben.

Einkommensbonus und Familienzuschlag

Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Haushalts im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, steigen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro.

Zu versteuerndes Einkommenohne Kindmit Kind unter 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001 bis 40.000 €30 %40 %
40.001 bis 50.000 €10 %30 %
50.001 bis 60.000 €kein Bonus10 %
über 60.000 €kein Bonuskein Bonus

Wie viel Geld ist das konkret?

Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab Februar 2027 sinkt die Obergrenze für die erste Wohneinheit nach Angaben der KfW halbjährlich um 750 Euro.

Ein Rechenbeispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit einer Wärmepumpe für 30.000 Euro (förderfähig sind 28.000 Euro), Haushaltseinkommen 45.000 Euro ohne Kinder, alte Gasheizung 22 Jahre alt:

  • Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 10 % = 56 %
  • Zuschuss: 56 % von 28.000 € = 15.680 €

Mit einem Kind im Haushalt läge der Einkommensbonus bei 30 Prozent; die Summe von 76 Prozent würde dann auf die Obergrenze von 70 Prozent gekappt, also 19.600 Euro. Das ist eine vereinfachte Rechnung; verbindlich ist allein die Zusage der KfW.

Ablauf: so beantragen Sie die Förderung

  1. Angebot und Vertrag: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot machen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine Bedingung enthalten, dass er nur bei Förderzusage gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung), und das geplante Ausführungsdatum nennen. Ohne diese Klausel gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn und die Förderung entfällt. Die Klausel kann nicht nachträglich ergänzt werden.
  2. Bestätigung zum Antrag: Der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag mit den technischen Angaben.
  3. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“: Sie stellen den Antrag selbst online, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Den Einkommens- und den Klimabonus beantragen Sie gegebenenfalls über einen Zusatzantrag innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage.
  4. Umsetzung: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
  5. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung ein; dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Instalpunt stellt keine Förderanträge und übernimmt keine Förderberatung. Wir liefern Ersatzteile und Produkte; die Planung und den Einbau einer neuen Heizung übernimmt Ihr Fachbetrieb.

Was die KfW für 2027 angekündigt hat

Die KfW nennt auf ihrer Programmseite eine geplante Änderung für das erste Quartal 2027: einen Bonus mit Blick auf die Wertschöpfung, bei dem die Grundförderung für Wärmepumpen aus Ländern außerhalb der EU und assoziierter Märkte auf 15 Prozent sinken könnte. Die Einzelheiten standen im Oktober 2026 noch nicht fest. Wenn Sie einen Antrag für Anfang 2027 planen, prüfen Sie die dann geltenden Bedingungen.

Förderung oder Reparatur?

Die Förderung lohnt sich vor allem, wenn Ihre Heizung alt ist und Sie ohnehin umsteigen wollen. Ist die Anlage jünger und nur ein Bauteil defekt, ist die Reparatur meist deutlich günstiger, auch nach Abzug eines Zuschusses für ein neues System. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es zudem keinen gesetzlichen Austauschzwang mehr. Wie Sie abwägen, lesen Sie in Heizung reparieren statt ersetzen. Passende Teile finden Sie im Ersatzteil-Katalog oder über die Markenübersicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 maximal?

Höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für die niedrigste Einkommensgruppe bis 80 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus sind höchstens 28.000 Euro förderfähig, der Zuschuss liegt also bei maximal 19.600 Euro beziehungsweise 22.400 Euro.

Bekomme ich Förderung für eine neue Gasheizung?

Nein. Die KfW-Heizungsförderung 458 gilt für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschlüsse, nicht für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung.

Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er zu jedem 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es keinen Klimageschwindigkeitsbonus mehr.

Darf ich den Vertrag mit dem Fachbetrieb vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft, und mit dem geplanten Ausführungsdatum. Ohne diese Klausel gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn.

Wird eine Reparatur meiner Heizung gefördert?

Nicht über KfW 458. Für den Arbeitslohn einer Reparatur kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Frage, für Optimierungsmaßnahmen unter Umständen § 35c EStG.

Quellen

  • KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458): kfw.de
  • Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Bundesanzeiger 27.08.2026
  • Bundesregierung, Infoportal GModG: gmodg.bund.de
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