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Heizungsgesetz 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihre bestehende Heizung bedeutet

Kurz gesagt: Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde. Die Pflicht, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden, neue Anlagen müssen ab 2029 aber einen steigenden Anteil Biogas, Bioöl oder Wasserstoff nutzen (die sogenannte Bio-Treppe). Für Ihre bestehende Heizung heißt das: Sie dürfen sie weiter betreiben und reparieren, die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel ist entfallen.

Stand: Oktober 2026. Das Heizungsrecht ändert sich oft. Die Angaben beruhen auf dem Infoportal der Bundesregierung zum GModG und dem Bundesgesetzblatt vom 28. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Gebäude fragen Sie Ihren Energieberater oder Ihren Fachbetrieb.

Vom GEG zum GModG: was passiert ist

Das GEG in der Fassung von 2024 hatte festgelegt, dass neu eingebaute Heizungen schrittweise zu mindestens 65 Prozent erneuerbar heizen müssen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Die neue Bundesregierung hat dieses Gesetz grundlegend umgebaut. Das Kabinett beschloss den Entwurf am 13. Mai 2026, Bundestag und Bundesrat stimmten im Juli zu, verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026. Die ersten Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, einzelne Teile treten später in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen für Eigentümer von Bestandsgebäuden:

  • 65-Prozent-Pflicht gestrichen: Die bisherigen Paragrafen 71 und 71b bis 71p (die Erneuerbaren-Vorgabe mit ihren Erfüllungsoptionen und Übergangsfristen) entfallen.
  • Betriebsverbot für alte Kessel gestrichen: Auch § 72 GEG, nach dem bestimmte Öl- und Gas-Standardkessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, ist weggefallen.
  • Keine Beratungspflicht mehr vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung.
  • Bio-Treppe für neue fossile Heizungen: Wer nach Inkrafttreten eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss einen Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.

Die Bio-Treppe: was neue Gas- und Ölheizungen erfüllen müssen

Statt der 65-Prozent-Regel gilt für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen eine stufenweise steigende Quote biogener Brennstoffe oder Wasserstoff:

AbMindestanteil Biogas, Bioöl oder Wasserstoff
1. Januar 202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Praktisch bedeutet das: Wer heute eine neue Gastherme einbauen lässt, braucht ab 2029 einen Gastarif mit entsprechendem Biomethan-Anteil. Hybridanlagen (zum Beispiel Wärmepumpe plus Gasgerät) haben bis 2035 Erleichterungen. Wer vollständig erneuerbar heizt, etwa mit einer Wärmepumpe oder über Fernwärme, ist von der Bio-Treppe nicht betroffen. Zusätzlich soll bis zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt werden, die Brennstofflieferanten schrittweise bis 2045 auf klimaneutrale Brennstoffe verpflichtet. Die genauen Quoten standen zum Redaktionsschluss noch nicht fest.

Was gilt für Ihre bestehende Heizung?

Für eine Heizung, die bereits läuft, ändert das GModG wenig, und vor allem nichts zu Ihrem Nachteil:

  • Weiterbetrieb: Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Anlagen. Ihre vorhandene Gastherme oder Ölheizung dürfen Sie weiter betreiben.
  • Reparatur: Ein defektes Teil zu tauschen, ist kein „Einbau einer neuen Heizung“. Sie dürfen eine Pumpe, ein Gebläse, eine Platine oder einen Wärmetauscher ersetzen lassen, ohne dass dadurch neue Pflichten entstehen.
  • Kein Zwangsaustausch nach 30 Jahren: Mit der Streichung von § 72 GEG gibt es keine gesetzliche Austauschpflicht mehr für alte Öl- und Gaskessel. Sinnvoll kann ein Tausch trotzdem sein, etwa wegen des Verbrauchs oder weil Ersatzteile knapp werden.
  • Prüf- und Messpflichten bleiben: Die Messungen durch den Schornsteinfeger laufen weiter wie bisher. Die Heizungsprüfung und der hydraulische Abgleich für größere Gebäude bleiben nach unserem Kenntnisstand ebenfalls bestehen. Mehr dazu in unserem Beitrag Pflichten rund um die Heizung.

Indirekt wirken trotzdem zwei Dinge auf die bestehende Heizung: der CO2-Preis auf Gas und Heizöl, der ab 2028 in den europäischen Emissionshandel übergeht, und die geplante Grüngasquote, die Brennstoff tendenziell verteuert. Wie sich das auf Ihre Kosten auswirkt, zeigen wir im Beitrag CO2-Preis, Gas- und Strompreise 2026/2027.

Und die Förderung?

Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) gibt es weiter, sie wurde aber zum 21. Juli 2026 umgestellt: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt, für Familien mit Kindern gibt es höhere Einkommensgrenzen, und der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich. Gefördert werden klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, nicht der Tausch gegen eine neue Gasheizung. Alle Bedingungen und den Ablauf erklären wir in Heizungsförderung 2026 (KfW 458). Instalpunt beantragt keine Förderung für Kunden; den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW.

Was das GModG für Ihre Entscheidung „reparieren oder tauschen“ bedeutet

Bis Juli 2026 haben viele Eigentümer eine alte, aber funktionierende Heizung vorsorglich ersetzt, um Fristen und der 65-Prozent-Pflicht zuvorzukommen. Dieser Zeitdruck ist weg. Die Entscheidung hängt jetzt wieder an nüchternen Fragen:

  1. Wie alt ist das Gerät, und gibt es die Ersatzteile noch? Das Typenschild verrät Modell und Baujahr, siehe Typenschild der Therme lesen.
  2. Was kostet die Reparatur im Verhältnis zu einer neuen Anlage? Eine Faustregel finden Sie im Beitrag Therme reparieren oder ersetzen.
  3. Wollen Sie ohnehin auf eine Wärmepumpe umsteigen? Dann zählt der Zeitpunkt, weil der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 sinkt.

Für kleinere Defekte ist die Reparatur fast immer die günstigste Lösung. Originale Ersatzteile für die gängigen Marken finden Sie in unserem Ersatzteil-Katalog, zum Beispiel Umwälzpumpen, Platinen oder Gebläse, oder über die Marke: Vaillant, Viessmann, Buderus, Wolf und weitere Marken. Arbeiten an gasführenden Teilen gehören in die Hand eines eingetragenen Fachbetriebs.

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Seit dem GModG gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung auszutauschen, auch nicht nach 30 Jahren. Sie dürfen sie weiter betreiben und reparieren lassen.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Ab 2029 müssen sie aber einen Mindestanteil an Biogas, Bioöl oder Wasserstoff nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Gilt die Bio-Treppe auch für meine vorhandene Heizung?

Nein. Die Bio-Treppe gilt für Heizungen, die nach Inkrafttreten des GModG neu eingebaut werden. Eine Reparatur, etwa der Tausch einer Pumpe oder Platine, macht aus Ihrer Heizung keine neue Anlage.

Seit wann gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die ersten Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, einzelne Vorschriften treten am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028 in Kraft.

Hilft mir Instalpunt beim Förderantrag?

Nein. Instalpunt liefert Ersatzteile und Produkte, wir stellen keine Förderanträge und bauen nichts ein. Den Antrag für die Heizungsförderung stellen Sie selbst bei der KfW, in der Regel zusammen mit Ihrem Fachbetrieb.

Quellen

  • Bundesregierung, Infoportal zum Gebäudemodernisierungsgesetz: gmodg.bund.de
  • Bundesgesetzblatt, Verkündung des GModG am 28.07.2026: recht.bund.de
  • KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458): kfw.de
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