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Steuerbonus für die Heizung: § 35c EStG und Handwerkerbonus richtig nutzen

Kurz gesagt: Statt eines KfW-Zuschusses können Sie energetische Maßnahmen an Ihrem selbst bewohnten Haus auch über die Steuer absetzen: Nach § 35c EStG mindern 20 Prozent der Kosten Ihre Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), höchstens 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre, ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und bescheinigt sie auf dem amtlichen Muster, und Sie haben für dieselbe Maßnahme keine Förderung bekommen. Für reine Reparaturen gibt es stattdessen den Handwerkerbonus nach § 35a EStG auf den Arbeitslohn.

Stand: Oktober 2026. Grundlage ist der Gesetzestext von § 35c und § 35a Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de) sowie die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung; lassen Sie Ihren Einzelfall von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen.

Was § 35c EStG genau regelt

§ 35c EStG gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das macht sie für viele Haushalte attraktiver, als es auf den ersten Blick wirkt.

JahrSteuerermäßigungHöchstbetrag
Jahr des Abschlusses der Maßnahme7 % der Aufwendungen14.000 €
folgendes Jahr7 % der Aufwendungen14.000 €
übernächstes Jahr6 % der Aufwendungen12.000 €
insgesamt20 %40.000 € je Objekt

Die Höchstgrenze von 40.000 Euro erreichen Sie bei Kosten von 200.000 Euro. Sie gilt je Objekt, nicht je Maßnahme; mehrere Maßnahmen am selben Haus teilen sich also den Rahmen. Begünstigt sind nach der Anwendungsregel Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.

Die Voraussetzungen

  • Selbst genutztes Wohneigentum: Sie müssen das Haus oder die Wohnung im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
  • Gebäudealter: Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein; maßgeblich ist der Beginn der Herstellung.
  • Fachunternehmen: Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen. Eigenleistung wird nicht berücksichtigt. Welche Kosten in die Bescheinigung aufgenommen werden können, klären Sie vorab mit dem Betrieb.
  • Rechnung und Überweisung: Sie brauchen eine Rechnung in deutscher Sprache, und die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers gehen. Barzahlung ist schädlich.
  • Keine Doppelförderung: Haben Sie für dieselbe Maßnahme einen steuerfreien Zuschuss, etwa von der KfW, oder ein zinsverbilligtes Darlehen bekommen, entfällt die Steuerermäßigung. Auch der Handwerkerbonus nach § 35a kann nicht zusätzlich für dieselben Kosten genutzt werden.

Welche Heizungsmaßnahmen begünstigt sind

Die ESanMV listet die begünstigten Maßnahmen mit technischen Mindestanforderungen auf. Für die Heizung sind zwei Gruppen wichtig:

  1. Erneuerung der Heizungsanlage: der Einbau einer neuen Heizung, die die Anforderungen der Verordnung erfüllt, zum Beispiel einer Wärmepumpe. Ob eine bestimmte Anlage die Anforderungen erfüllt, bestätigt der Fachbetrieb in der Bescheinigung; lassen Sie sich das vor der Auftragsvergabe zusichern.
  2. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind: etwa der hydraulische Abgleich, der Austausch der Umwälzpumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe, voreinstellbare Thermostatventile oder die Dämmung von Heizungsrohren.

Gerade der zweite Punkt wird oft übersehen: Auch kleinere Optimierungen an einer vorhandenen Heizung können unter § 35c fallen, wenn ein Fachbetrieb sie ausführt und bescheinigt. Passende Bauteile finden Sie in unserem Katalog, zum Beispiel Umwälzpumpen und Thermostate.

§ 35c oder KfW-Zuschuss: was lohnt sich mehr?

Für den Tausch der Heizung ist der KfW-Zuschuss meist deutlich höher: mindestens 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis 70 oder 80 Prozent, ausgezahlt nach Abschluss, statt 20 Prozent über drei Jahre verteilt. Details in Heizungsförderung 2026 (KfW 458). Der Steuerbonus kann sich lohnen, wenn

  • Sie den KfW-Antrag vor Beginn der Arbeiten versäumt haben (für § 35c ist kein Antrag vorab nötig),
  • die Maßnahme nicht unter die KfW-Förderung fällt, aber die ESanMV-Anforderungen erfüllt, etwa eine Optimierung der bestehenden Heizung,
  • Sie genug Einkommensteuer zahlen, um die Ermäßigung in drei Jahren voll zu nutzen.

Ein Rechenbeispiel: Für eine Optimierung mit hydraulischem Abgleich und neuer Hocheffizienzpumpe stellt der Fachbetrieb 2.500 Euro in Rechnung. Die Steuerermäßigung beträgt 175 Euro im ersten, 175 Euro im zweiten und 150 Euro im dritten Jahr, zusammen 500 Euro.

Reparaturen: der Handwerkerbonus nach § 35a

Eine reine Reparatur, zum Beispiel der Tausch einer defekten Platine oder eines Gebläses, ist keine energetische Maßnahme im Sinne von § 35c. Für den Arbeitslohn eines Handwerkers im eigenen Haushalt gibt es aber die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten, also auch die Ersatzteile selbst, sind dort nicht begünstigt. Wichtig ist, dass Arbeitslohn und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind und Sie überweisen.

Wer seine Heizung repariert statt ersetzt, spart vor allem bei den Teilekosten. Originale Ersatzteile nach Herstellernummer finden Sie im Ersatzteil-Katalog oder über die Marke, etwa Vaillant, Viessmann oder Junkers. Wann sich eine Reparatur lohnt, lesen Sie in Heizung reparieren statt ersetzen.

So machen Sie den Steuerbonus geltend

  1. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb vorab bestätigen, dass die Maßnahme die Anforderungen der ESanMV erfüllt.
  2. Bezahlen Sie per Überweisung auf das Konto des Betriebs.
  3. Lassen Sie sich nach Abschluss die Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen.
  4. Tragen Sie die Aufwendungen in der Steuererklärung in der Anlage Energetische Maßnahmen ein, im Jahr des Abschlusses und in den beiden Folgejahren.

Instalpunt stellt keine Bescheinigungen nach § 35c aus und übernimmt keine Steuer- oder Förderberatung. Wir liefern Teile und Produkte; die Ausführung und Bescheinigung übernimmt Ihr Fachbetrieb.

Häufige Fragen

Wie viel bringt der Steuerbonus nach § 35c?

20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Höchstens 40.000 Euro je Objekt.

Kann ich § 35c und die KfW-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer für eine Maßnahme einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen erhält, kann dafür keine Steuerermäßigung nach § 35c nutzen. Verschiedene Maßnahmen am selben Haus können aber unterschiedlich gefördert werden.

Gilt § 35c auch für eine vermietete Wohnung?

Nein. Die Wohnung muss im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Kann ich die Reparatur meiner Gastherme absetzen?

Den Arbeitslohn ja, über den Handwerkerbonus nach § 35a EStG: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Die Kosten für Ersatzteile sind dort nicht begünstigt.

Muss ich den Steuerbonus vorher beantragen?

Nein. Anders als bei der KfW gibt es keinen Antrag vor Beginn der Arbeiten. Sie machen die Ermäßigung mit der Bescheinigung des Fachbetriebs in der Steuererklärung geltend.

Quellen

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